|
Editorial
|
Liebe Leserinnen und Leser
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 den Rahmen für eine wirksame Armutspolitik gesetzt, die die Nationale Plattform gegen Armut, das Nationale Armutsmonitoring und eine Nationale Armutsstrategie umfasst. Zusätzlich soll ein Rat für Armutsfragen die Sichtweise armutserfahrener Menschen einbringen. Mehr dazu sowie zu aktuellen Veranstaltungen der Nationalen Plattform gegen Armut und zu weiteren Aktualitäten im Bereich der Armutsprävention und -bekämpfung finden Sie in diesem Newsletter.
Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.
Team der Nationalen Plattform gegen Armut
|
|
Der Bund setzt den Rahmen für eine koordinierte und wirksame Armutspolitik
|
Der Bund will gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft die Armutspolitik stärken und weiterentwickeln. Zu diesem Zweck bündelt er die Bestrebungen in einer nationalen Struktur zur Prävention und Bekämpfung von Armut, die die Nationale Plattform gegen Armut, das Nationale Armutsmonitoring, eine nationale Armutsstrategie sowie Partizipationsmöglichkeiten für armutserfahrene Menschen umfasst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 ein entsprechendes Konzept verabschiedet. Bis 2027 soll auf Basis des ersten Berichts des Nationalen Armutsmonitorings, der Ende 2025 erscheint, eine nationale Strategie gegen Armut erarbeitet werden. Ihre Ziele werden unter anderem in der Plattform gegen Armut aufgenommen. Die Plattform wird bis mindestens 2030 weitergeführt. Um Synergien zu nutzen und neue Dynamiken auszulösen, werden künftig vermehrt gemeinsame Projekte und Veranstaltungen durchgeführt. Bei der Planung und Realisierung der verschiedenen Aktivitäten werden wie bisher Menschen mit Armutserfahrungen einbezogen. Zu diesem Zweck soll ein eigenständiges Partizipationsgremium («Rat für Armutsfragen») geschaffen und in einer Pilotphase getestet werden. Ende 2030 wird dem Bundesrat über die Umsetzung des Konzepts und die Ergebnisse der Plattform Bericht erstattet.
Medienmitteilung des Bundesrates, 20.12.24 CHSS-Artikel: Bund setzt Zeichen im Kampf gegen Armut, 20.12.24 Konzept für eine nationale Struktur zur Prävention und Bekämpfung von Armut
|
|
Veranstaltungsreihe der Nationalen Plattform gegen Armut «Mit Innovation gegen Armut – Erfahrungen aus der Praxis»
|
|
Veränderungen anstossen, innovative Methoden entwickeln, partizipativ arbeiten – dafür braucht es oft Mut, Know-how und ein gutes Netzwerk. Die Nationale Plattform gegen Armut organisiert in loser Folge einen online-Praxisaustausch, wo sich Fachpersonen anhand konkreter Beispiele zu innovativen Ansätzen austauschen, voneinander lernen und sich vernetzen können. Die Veranstaltungsreihe startete 2023 mit Erfahrungen bei der Umsetzung von Beteiligungsprozessen. Sie wird ab 2025 mit einem breiten Themenspektrum weitergeführt. Den Anfang macht am 1. April 2025 eine Präsentation zu Peer-Arbeit in Integrationsmassnahmen: in verschiedenen Organisationen der Arbeitsintegration wird die Unterstützung durch Fachpersonen durch Peer-Angebote ergänzt (z.B. Peer-Beratungen, Peer-Unterstützung bei administrativen Aufgaben). Forschende der Berner Fachhochschule BFH untersuchen Peer-Angebote wissenschaftlich. An der online-Veranstaltungen geben sie zusammen mit einer Vertreterin der IG Arbeit (Luzern) Einblicke in Peer-Angebote und teilen ihre Erfahrungen im Hinblick auf Herausforderungen und Erfolgsfaktoren.
|
|
Prävention und Bekämpfung von Familienarmut
|
|
FR und BS: Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien
|
Ergänzungsleistungen für Familien können dazu beitragen, dass Familien mit geringem Einkommen gezielte Unterstützung erhalten und nicht Sozialhilfe beziehen müssen. Familienergänzungsleistungen werden aktuell in den Kantonen Genf, Solothurn, Tessin und Waadt ausgerichtet. Im September 2024 hat sich nun im Kanton Freiburg die Bevölkerung für die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien ausgesprochen. Das neue Gesetz, das am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird, sieht neben der finanziellen Unterstützung von einkommensschwachen Familien auch die Schaffung von Familienschaltern in den Gemeinden vor, die betroffene Familien beraten und begleiten. Auch der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im Oktober 2024 die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien beschlossen und die Regierung beauftragt, bis in zwei Jahren einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Mehr Informationen:
|
|
Jugendliche am Übergang in Beruf und Arbeitswelt
|
|
Studie: Lehrvertragsauflösungen aufgrund fehlender Passung
|
In der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) wird etwa ein Viertel der Lehrverträge wieder aufgelöst ( BFS 2023). Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH) und die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) gehen in einem wissenschaftlichen Beitrag den Gründen dafür nach. Sie kommen zum Schluss, dass die häufigsten Auslöser für den Abbruch einer Lehre gesundheitliche Probleme und eine wenig optimale Berufswahl (im Sinne einer Notlösung) sind. Eine gute Passung ist eine zentrale Voraussetzung, dass die Ausbildung zu Ende geführt wird. Allerdings können schlechte schulische Leistungen und gesundheitliche Probleme zu einer wenig optimalen Berufswahl führen, was wiederum die Leistungen und die Gesundheit während der Lehre beeinträchtigen kann. Die Autorinnen empfehlen, sowohl die Selbstbestimmung und Unterstützung der Jugendlichen im Berufswahlprozess zu stärken wie auch die zentrale Rolle und die Kompetenzen der Berufsbildungsverantwortlichen, die die Jugendlichen während der Lehre begleiten. Zentral ist ebenfalls, dass sich die Akteure der Berufsbildung weiterhin für eine bessere gesellschaftliche Anerkennung der EBA-Ausbildung einsetzen.
|
|
|
|
Evaluation des Programms «Zukunft Berufsbildung» in der Westschweiz und dem Tessin
|
|
Das Programm «Zukunft Berufsbildung» der Stiftung IPT richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 28 Jahren, die eine Berufsbildung abgebrochen haben bzw. auf dem Weg ins Erwachsenen- und Berufsleben auf Unterstützung angewiesen sind. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden bei der Berufswahl und während der Lehre von Coaches begleitet. Das Programm wird aktuell in zehn Kantonen angeboten. Eine von der Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg durchgeführte Evaluation in der Westschweiz und dem Tessin zeigt auf, dass das Programm sowohl von den Jugendlichen wie auch den Betrieben positiv bewertet wird. Die Begleitung durch die Coaches erhöht die Qualität der Eingliederung der Jugendlichen in den Betrieb und stärkt und entlastet die Berufsbildungsverantwortlichen. Die Evaluation hält weiter fest, dass das Programm noch nicht bei allen Zielgruppen und Partnern (Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, Arbeitsvermittlungsstellen, Sozialdienste, Schulen etc.) genügend bekannt ist.
|
|
Qualifizierung Erwachsener
|
|
PIAAC-Studie: neue Erkenntnisse zu den Grundkompetenzen Erwachsener
|
|
Die Schweiz hat zum ersten Mal am internationalen Programm zur Evaluation der Kompetenzen von Erwachsenen (Program for the International Assessment of Adult Competencies PIAAC) teilgenommen. Die Erhebung misst die Kompetenzen von Erwachsenen im Lesen, in Alltagsmathematik und im Problemlösen. Knapp 30% der 16- bis 65-Jährigen in der Schweiz haben mindestens in einem dieser Bereiche geringe Kompetenzen. Dies entspricht rund 1,67 Millionen Personen. Sowohl das Alter wie auch der Bildungsabschluss haben einen Einfluss auf die Kompetenzen, ebenso die soziale Herkunft – gemessen am Bildungsstand der Eltern – wie auch die gesprochene Hauptsprache und das Migrationsprofil. Es gibt einen starken Zusammenhang zwischen dem Niveau der Grundkompetenzen und dem Einkommen und der Integration in den Arbeitsmarkt: die Hälfte der Personen, die in allen Kompetenzbereichen niedrige Werte haben, gehört zur tiefsten Einkommensgruppe. Personen mit mangelnden Grundkompetenzen sind ausserdem überdurchschnittlich von Erwerbslosigkeit betroffen.
|
|
Save the date: Impulstagung des SBFI «Qualifizierungsmöglichkeiten für Erwachsene», 27.5.2025
|
|
Aus- und Weiterbildungen sollen Erwachsenen den Verbleib oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Es besteht eine breite Palette an Massnahmen und Aktivitäten unterschiedlichster Akteure. Die Impulstagung des SBFI findet am 27. Mai 2025 in Bern statt und ist eine Gelegenheit, sich einen Überblick zu verschaffen, voneinander zu lernen, sich über Hürden und Möglichkeiten auszutauschen und Ideen weiterzugeben. Ein Podiumsgespräch wird die Tagung eröffnen, Marktstände geben einen Einblick aus der Praxis und parallel dazu bieten Impulsreferate konzentrierte Informationen aus einer übergeordneten Sicht. Interessierte können sich mit einem Marktstand an der Impulstagung beteiligen.
|
|
Nichtbezug von Sozialleistungen
|
|
JU: Bilanz der Kampagne zur Bekämpfung von Nichtbezug von Sozialleistungen
|
Der Sozialbericht 2021 des Kantons Jura hat aufgezeigt, dass rund 15% der kantonalen Bevölkerung von Armut betroffen oder gefährdet ist. Allerdings bezieht nur die Hälfte dieser Menschen Sozialleistungen. 2024 hat der Kanton deshalb mit Unterstützung verschiedener Partner im Sozialbereich eine Kampagne durchgeführt, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und Informationen zu Sozialleistungen einfacher zugänglich zu machen. Der Kanton zieht eine positive Bilanz. Mit der Webseite JU-lien.org, Plakaten, Flyern und Medienbeiträgen sowie dem Angebot einer niederschwelligen telefonischen Beratung konnten Personen erreicht werden, die bisher noch keine soziale Betreuung erhielten. Während der sechswöchigen Kampagne sind Anfragen von 145 Personen eingegangen. Die Mehrheit von ihnen benötigte primär Informationen und Orientierung. Es hat sich gezeigt, dass ein Grossteil der bisher nicht erreichten Personen alleinerziehende Mütter und ältere Personen sind, die die Unterstützungsmöglichkeiten entweder nicht gekannt hatten bzw. – in geringerem Masse – sich bisher geschämt hatten, um Unterstützung zu fragen.
|
|
|
|
Sozialhilfe
|
|
Neuer Kennzahlenbericht Sozialhilfe in Schweizer Städten
|
|
In den Städten ist die Sozialhilfequote gesunken. Dies zeigt der Kennzahlenbericht 2023 «Sozialhilfe in Schweizer Städten». Im Durchschnitt der beteiligten 14 Städte hat die Anzahl der Personen, die Sozialhilfe beziehen, um mehr als 4 Prozent abgenommen. Grund dafür ist u.a. die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt. Eine Herausforderung für die städtischen Sozialdienste ist jedoch der zunehmende Anteil von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen in der Sozialhilfe. Rund ein Viertel ihrer Klientinnen und Klienten ist laut Schätzungen psychisch so stark belastet, dass sie in ihrem beruflichen und sozialen Alltag erheblich beeinträchtigt sind. Fachpersonen in der Sozialhilfe müssen daher gezielt sensibilisiert und weitergebildet werden, damit psychische Erkrankungen besser erkannt und adäquat darauf reagiert werden kann. Neben den Kompetenzen der Fachpersonen ist auch eine gute Vernetzung und Koordination mit der Psychiatrie und anderen Akteuren des Unterstützungssystems zentral. Fehlende zeitliche Ressourcen und ein ungenügendes Angebot in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung stellen allerdings eine grosse Herausforderung dar.
|
|
|
|
GE: neues Sozialhilfegesetz setzt auf Vertrauen und Verantwortung
|
|
Am 1. Januar 2025 trat im Kanton Genf ein neues Gesetz über die Sozialhilfe in Kraft (Loi sur l’aide sociale et la lutte contre la précarité, LASLP). Das neue Gesetz legt ein grösseres Gewicht auf soziale Begleitung, Vertrauen und Empowerment, um dauerhafte Wiedereingliederungen zu fördern, schreiben die Verantwortlichen des Hospice Général (kantonales Sozialamt) in einem Artikel in der ZESO. Neben dem Abbau von administrativem Aufwand zugunsten von individueller Begleitung soll auch der Zugang zur Sozialhilfe erleichtert werden. So haben ab Januar 2025 alle Sozialhilfezentren im Kanton ihre Öffnungszeiten erweitert und bieten auch Sprechstunden ohne Voranmeldung an.
|
|
Schulden und Armut
|
|
Stadt Lausanne: Leitfaden zur Schuldenberatung in der Sozialhilfe
|
Verschuldung kann sowohl eine Ursache wie auch eine Folge von Armut sein. Schulden können Existenzgrundlagen gefährden, z.B. wenn sie die Arbeits- und Wohnungssuche erschweren. Schätzungen zufolge sind zirka die Hälfte bis zwei Drittel der Sozialhilfebeziehenden verschuldet, wenn sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen (vgl. SKOS 2021). Wenn eine Person Sozialhilfe bezieht, ist es darum zentral, auch ihre Verschuldungssituation anzuschauen und sie gezielt zu beraten (vgl. auch Empfehlungen der Studie des Nationalen Programms gegen Armut 2018). Mit der Abteilung für finanzielle Sanierung (UnAFin) verfügt der Sozialdienst der Stadt Lausanne über eine solche spezialisierte Beratungsstelle. Die UnAFin stellt in einem Dossier der Artias einen praktischen Leitfaden zur Beratung von verschuldeten Personen in der Sozialhilfe zur Verfügung. Der Leitfaden richtet sich an Fachpersonen in Sozialdiensten, Sozialberatungsstellen oder Beistandschaften. Neben einer Bilanzierung der Schuldensituation, der Beratung zu Möglichkeiten zur Entschuldung und der Unterstützung in der Kommunikation mit Gläubigern, beinhaltet die Unterstützung der UnAFin auch eine Stärkung der Grundkompetenzen.
|
|
|
|
Armutsmonitoring in den Kantonen
|
|
SO: Durchführung eines kantonalen Armutsmonitorings
|
Fundierte Analysen, die ein vertieftes Verständnis der Armutssituation ermöglichen, sind eine wichtige Voraussetzung, um Armut wirksam zu bekämpfen. Um aussagekräftige Daten auf kantonaler Ebene zu erhalten, führt der Kanton Solothurn im Rahmen eines Pilotprojekts erstmals ein kantonales Armutsmonitoring durch. Drei Aspekte sollen dabei vertieft untersucht werden: die Lebensumstände von Familien, die Situation von Personen, die trotz Erwerbstätigkeit nicht ausreichend verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern (Working Poor), sowie die Wohn- und Mietkostenproblematik. Das Monitoring wird nach dem Modell der Berner Fachhochschule und der Caritas Schweiz ausgeführt. Die Ergebnisse sollen Ende 2025 vorliegen.
|
|
|
|
Agenda
|
Forum Obdachlosigkeit
Donnerstag bis Samstag, 30. Januar bis 1. Februar 2025, HETSL und Pôle Sud, Lausanne
|
Dienstag, 1. April 2025, online
|
|
|
|
|
|
|